Durch das Gesetz über digitale Märkte der EU werden große Online-Plattformen besonders reguliert. Der Betreiber von Tiktok wehrte sich vor dem EuG gegen die Einstufung als besonders einflussreiche Plattform – jedoch ohne Erfolg.
Mehrere Wohnungseigentümerinnen haben einen Beschluss ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft vor Gericht erfolgreich