Ein Journalist verlinkte in einem Artikel auf die Archivseite der verbotenen Plattform „linksunten.indymedia“. Daraufhin durchsuchten Ermittler seine Privatwohnung. Das hat den Mann in seiner Rundfunkfreiheit verletzt, so das BVerfG.

Braucht es eine Mindestanzahl an Followern, damit Beleidigungen gegen Politiker


