Facebook-Nutzer können nach einem Datenleck schon allein aufgrund des Kontrollverlusts über ihre Daten immateriellen Schadensersatz verlangen. Das hat der BGH entschieden. Der sog. Scraping-Komplex ist damit höchstrichterlich entschieden.

Drei Fanprojekt-Mitarbeiter verweigerten nach einer Pyro-Aktion im Fußballstadion die Aussage.