Facebook-Nutzer können nach einem Datenleck schon allein aufgrund des Kontrollverlusts über ihre Daten immateriellen Schadensersatz verlangen. Das hat der BGH entschieden. Der sog. Scraping-Komplex ist damit höchstrichterlich entschieden.

Im Wochentakt präsentiert die Bundesregierung neue Vorhaben zur Migrationspolitik. Nun