Ein im Schließfach aufbewahrtes Testament ist nicht zwangsläufig gültig. Zu diesem Schluss kommt ein Gericht. Ein Kläger war in einem Erbdokument berücksichtigt worden, aber das Schreiben war in zwei Teile zerrissen.

Union und Ampel wollen das Bundesverfassungsgericht gegen extremistische Kräfte absichern.