Verletzt eine Frau ihre ehelichen Pflichten, weil sie über viele Jahre nicht mit ihrem Mann schläft? Französische Gerichte sahen das so. Der EGMR stellt jetzt klar: Die Zustimmung zur Eheschließung impliziert nicht die Zustimmung zum Sex.

Die Kauflaune der Konsumenten hat sich zu Jahresbeginn wieder verschlechtert.