Braucht es eine Mindestanzahl an Followern, damit Beleidigungen gegen Politiker auf Sozialen Medien strafbar sind? Nein, meint das OLG Zweibrücken. Es komme lediglich auf den Inhalt der Äußerung an.

„Die Rechte“ wollte einen Fackelmarsch durch Dortmund veranstalten und blieb


