Bei der Werbung für Desinfektionsmittel gelten strenge Regeln. Die Drogeriemarktkette „dm“ hat mit der Bezeichnung „hautfreundlich“ dagegen verstoßen, entschied der BGH. Solche Begriffe seien irreführend und verharmlosten etwaige Risiken.

Jüdischen Fluggästen wird in Frankfurt die Weiterreise nach Budapest verweigert.


