Ein Beamter im Ruhestand wird wegen zweifachen Mordes durch ein spanisches Gericht verurteilt. Seine Pension bekommt er trotzdem, entschied das BVerwG. Nur die Verurteilung durch ein deutsches Gericht führe zum Verlust der Beamtenrechte.

35 Jahre nach der Ermordung ihrer Eltern können die Menendez-Brüder