Wer eingebürgert werden will, muss seine Identität klären. Das BVerwG entwickelt sein Stufenmodell weiter und stellt klar: Grundsätzlich ist dafür ein Pass erforderlich. Alle andere Dokumente kommen nur nachrangig in Betracht.

Der heimische Arbeitsort ist oft ein Ansatzpunkt, um Steuern zu


