Bereits 2016 hatte das BVerfG Teile des BKA-Gesetzes beanstandet. Jetzt sieht es erneut Änderungsbedarf. Die heimliche Überwachung auch von Kontaktpersonen von Verdächtigen verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

„Land.kann.Vielfalt. – Mach mit!“ lautet der Aufruf und das Motto