Bereits 2016 hatte das BVerfG Teile des BKA-Gesetzes beanstandet. Jetzt sieht es erneut Änderungsbedarf. Die heimliche Überwachung auch von Kontaktpersonen von Verdächtigen verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Nach langer Verzögerung sollte ein Prozess gegen Martin Winterkorn dessen


