Das Polizeigesetz NRW erlaubt großangelegte, verdeckte Observationen. Das geht in Ordnung, aber nur, wenn es klare Voraussetzungen dafür gibt, hat das BVerfG entschieden. Sein Gesetz muss das Bundesland nun bis Ende 2025 nachbessern.

Zusammen mit der Kirche im Hintergrund sieht es aus wie