BVerfG weist OLG Stuttgart zurecht: Zu wenig Prüfung, zu viel Pauschalität

Ein in Deutschland geborener und wohnhafter Italiener, gegen den ein Europäischer Haftbefehl vorliegt, muss vorerst nicht in Auslieferungshaft. Das OLG Stuttgart habe die Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend geprüft, findet das BVerfG.

Read More

Weitere Themen

Per Gesetz verpflichtet die Staatsregierung Hochschulen und Schulen zu einer

Weiterlesen »

Versicherer locken Verbraucher mit der Aussicht auf üppige Aktien-Renditen in

Weiterlesen »

Der Cum-Ex-Akteur Hanno Berger ist erneut in letzter Instanz gescheitert.

Weiterlesen »