Ein in Deutschland geborener und wohnhafter Italiener, gegen den ein Europäischer Haftbefehl vorliegt, muss vorerst nicht in Auslieferungshaft. Das OLG Stuttgart habe die Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend geprüft, findet das BVerfG.
Per Gesetz verpflichtet die Staatsregierung Hochschulen und Schulen zu einer