Patienten zwangsweise zu behandeln, darf nur das letzte Mittel sein. Das muss bisher immer in einem Krankenhaus geschehen. Das BVerfG verhandelte nun zur Verfassungsmäßigkeit der einschlägigen BGB-Vorschrift. Und nimmt Alternativen in den Blick.

Mit seiner Kündigungsschutzklage hatte der Profifußballer vor dem Arbeitsgericht Mainz


