Plötzlich war das Urteil online, dabei sollte es erst Dienstag verkündet werden. So wurde bekannt: Das BVerfG beanstandet die Wahlrechtsreform in dem Umfang, wie es sich bereits in der Verhandlung angedeutet hatte.

Weil sie an den Ermittlungen zum Kapitol-Sturm mitgearbeitet haben, bangen