BVerfG setzt Zwangsvollstreckung aus: Hochschwangere Frau darf vorläufig in ihrer Wohnung bleiben

Eine hochschwangere Frau sollte ihre Wohnung verlassen und nach der Geburt in eine Notunterkunft ziehen müssen. Das zuständige Amtsgericht hat der Frau den Schutz vor der Vollstreckung zu Unrecht versagt, so das Verfassungsgericht jetzt.

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