Eine hochschwangere Frau sollte ihre Wohnung verlassen und nach der Geburt in eine Notunterkunft ziehen müssen. Das zuständige Amtsgericht hat der Frau den Schutz vor der Vollstreckung zu Unrecht versagt, so das Verfassungsgericht jetzt.

Die frühere Terroristin Daniela Klette sitzt im Frauengefängnis in Vechta.


