Zwei Männer sitzen seit 2023 in U-Haft, ihr Prozess zieht sich. Gewichtige Gründe für die Verlängerung der U-Haft wurden aber nicht vorgetragen, bemängelt das BVerfG und gab den Verfassungsbeschwerden der Angeklagten statt.

Wer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agiert, soll in Thüringen keine


