BVerfG rügt OLG für Haftfortdauer in Strafprozess: Vage Gründe können Verlängerung der U-Haft nicht rechtfertigen

Zwei Männer sitzen seit 2023 in U-Haft, ihr Prozess zieht sich. Gewichtige Gründe für die Verlängerung der U-Haft wurden aber nicht vorgetragen, bemängelt das BVerfG und gab den Verfassungsbeschwerden der Angeklagten statt. 

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