BVerfG rügt OLG für Haftfortdauer in Strafprozess: Vage Gründe können Verlängerung der U-Haft nicht rechtfertigen

Zwei Männer sitzen seit 2023 in U-Haft, ihr Prozess zieht sich. Gewichtige Gründe für die Verlängerung der U-Haft wurden aber nicht vorgetragen, bemängelt das BVerfG und gab den Verfassungsbeschwerden der Angeklagten statt. 

Weiterlesen

Weitere Themen

Um ihrem Anliegen Aufmerksamkeit zu verschaffen, wollen Demonstranten sich bei

Weiterlesen »

Seit Jahren gibt es einen Rechtsstreit um den deutschen Internetunternehmer

Weiterlesen »

Die Verbraucherpreise in den USA steigen weit schwächer als erwartet.

Weiterlesen »