BVerfG rügt Frankfurter Justiz wegen Abwesenheitsurteils: Landgericht entfernte sich vom „schuldangemessenen Strafen“

Gefängnis statt Geldstrafe – so entschied ein Gericht nach einer Verhandlung ohne den Angeklagten. So darf aber nur in strengen Ausnahmen verhandelt werden, stellte das BVerfG erneut klar und rügte die hessische Justiz mit deutlichen Worten.

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