Wegen ihres Tinder-Profils hatte die Bundeswehroffizierin Anastasia Biefang einen Verweis bekommen. Dagegen zog sie durch alle Instanzen, bis vor das BVerfG – ohne Erfolg. Es hat ihre Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

Die Fristenkontrolle ist nicht nur in der Praxis, sondern auch