Wegen ihres Tinder-Profils hatte die Bundeswehroffizierin Anastasia Biefang einen Verweis bekommen. Dagegen zog sie durch alle Instanzen, bis vor das BVerfG – ohne Erfolg. Es hat ihre Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

Wann ist die Grenze der zulässigen Verfahrensbeschleunigung seitens des Gerichts