Bundesverfassungsgericht zur Bundestagswahl: Kleine Parteien müssen weiterhin Unterschriften sammeln

Um bei der Bundestagswahl mitmachen zu können, müssen kleine Parteien beziehungsweise ihre Kandidaten Unterschriften sammeln. Dass das so bleibt, auch wenn es im Februar 2025 verfrüht Neuwahlen gibt, hat das BVerfG klargestellt.

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