Der AfD-Fraktion steht im Bundestag kein Recht auf die Besetzung von Ausschussvorsitzposten zu. Das BVerfG sah keine Verletzung des Rechts auf Gleichbehandlung aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG. Es betonte die Geschäftsordnungsautonomie des Parlaments.

Das Compact-Magazin wurde im Sommer zunächst verboten, das BVerwG setzte