Mit einer Ramme, aber ohne richterliche Anordnung ergriff die Polizei einen Ausländer in seinem Zimmer in einer Asylbewerberunterkunft. Das war als Verletzung des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung verfassungswidrig, entschied das BVerfG.

Der BGH hat eine lange umstrittene Frage entschieden: die Polizei


