Das BSG hält ein betriebsinternes Fußballspiel weder für Betriebssport noch für eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung noch für eine Werbeveranstaltung. Wer sich dabei verletzt, erleidet damit auch keinen Arbeitsunfall.

Seminarplanung und Vertrieb von Yoga-Produkten haben nichts mit Religionsausübung zu