Das BSG hält ein betriebsinternes Fußballspiel weder für Betriebssport noch für eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung noch für eine Werbeveranstaltung. Wer sich dabei verletzt, erleidet damit auch keinen Arbeitsunfall.

<p>Restschuldversicherungen sind aus Sicht der Verbraucherzentrale häufig überteuert und schützen


