Wer einer anderen Person heimlich K.O.-Tropfen verabreicht, um sie sexuell auszunutzen oder zu berauben, wird nach Auffassung der Länder derzeit nicht angemessen bestraft. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher zum Handeln auf.

<p>vzbv-Statement von Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin beim Verbraucherzentrale Bundesverband, zum Koalitionsvertrag


