Bundesrat spricht sich für Strafverschärfung aus: Ist die Rechtslage bei K.O.-Tropfen zu lasch?

Wer einer anderen Person heimlich K.O.-Tropfen verabreicht, um sie sexuell auszunutzen oder zu berauben, wird nach Auffassung der Länder derzeit nicht angemessen bestraft. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher zum Handeln auf.

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