Bundeskabinett beschließt Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz

Zum Schutz von Weidetieren: Der Wolf wird – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen. Das sieht der vom Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, vorgelegte Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Dabei wird der präventive Herdenschutz als zentral für den Schutz der Weidetiere hervorgehoben: Die Finanzierung von Zäunen oder Herdenschutzhunden wird weiterhin unterstützt. Durch die Gesetzesänderung können die Länder in Regionen mit hoher Wolfsdichte und günstigem Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einführen. Wo Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwinden, können sie rechtssicher entnommen werden. In Gebieten, in denen präventiver Herdenschutz unzumutbar ist – etwa in der alpinen Region – ist eine Entnahme zur Vermeidung von Weidetierrissen ebenfalls möglich.

Weiterlesen

Weitere Themen

In Erwartung einer gestiegenen Nachfrage deckt sich der Handel mit

Weiterlesen »

Räumungsverkauf hier, leere Schaufenster dort: Bekannte Marken wie Esprit oder

Weiterlesen »

Ein FDP-Kommunalpolitiker und Schöffe aus dem Landkreis Osnabrück sorgt mit

Weiterlesen »