Eine ehemalige Schreibkraft aus dem KZ Stutthof war wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen schuldig gesprochen worden. Zu Recht, entschied nun der BGH. Alltagscharakter habe ihre Bürotätigkeit längst nicht mehr gehabt.
Der EuGH ist seit Jahren mit der hohen Zahl an