Der heimische Arbeitsort ist oft ein Ansatzpunkt, um Steuern zu sparen. In einem aktuellen Fall des BFH klappte das nicht – trotz Corona-Argumenten. Dem Gericht fehlten die objektiven Kriterien.

<p>Die Koalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, Wirtschaft und Verbraucher:innen

