Was ist eine ’nicht geringe Menge‘ Cannabis? Das hat der Legalisierungsgesetzgeber im Konsumcannabisgesetz nicht definiert. Das löste erhebliche Kritik aus, nun auch vonseiten der Bundesrechtsanwaltskammer. Sie plädiert für die Streichung.
Nicht ausgewogen, vielfältig oder sparsam – das hält eine Klägerin