Durfte Booking.com Hotels mittels »Bestpreisklauseln« untersagen, niedrigere Preise anzubieten als das Buchungsportal? Der Europäische Gerichtshof sagt: Nein. Im Vorteil sind so findige Verbraucher.

Mieter und Käufer sind offenbar bereit, für eine energiesanierte Immobilie


