Durfte Booking.com Hotels mittels »Bestpreisklauseln« untersagen, niedrigere Preise anzubieten als das Buchungsportal? Der Europäische Gerichtshof sagt: Nein. Im Vorteil sind so findige Verbraucher.
<p>„Ohne Kinderarbeit“, „superfair“ oder „soziale Bedingungen verbessert“ – auf Verpackungen