Ein nur aus Automaten bestehender Kiosk in Bonn darf vorläufig auch an Sonn- und Feiertagen aufhaben. Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied, dass der Laden nicht unter das Ladenöffnungsgesetz von NRW fällt.

Ein Pferd tritt sich auf einem Vereinsgelände einen Nagel in