Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.

Um ein Mofa zu fahren, braucht man keine Fahrerlaubnis. Trotzdem

Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.

Um ein Mofa zu fahren, braucht man keine Fahrerlaubnis. Trotzdem

Welche Umstände dürfen bei Reiserücktritten wegen der Corona-Pandemie berücksichtigt werden?

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll die Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln verbessert