BGH zur Verbreitung kinderpornografischer Inhalte: „Verbreiten“ in § 176c StGB ist weit auszulegen

Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.

Read More

Weitere Themen

Journalisten, die über Strafverfahren berichten, droht bei Zitaten aus Gerichtsdokumenten

Weiterlesen »

Bei der Sanierung der Staatskanzlei NRW soll es durch Korruption

Weiterlesen »

Der »ausgefallene« Frühling führte zu mauer Ernte. Dadurch drohen sich

Weiterlesen »