Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.

Das Strafverfahren gegen Donald Trump in der Dokumentenaffäre hatte Richterin
Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.
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Ist es rechtmäßig, bei Totgeburten Mutterschutz zu gewähren, bei Fehlgeburten