Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.

Ein im Schließfach aufbewahrtes Testament ist nicht zwangsläufig gültig. Zu
Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.
Ein im Schließfach aufbewahrtes Testament ist nicht zwangsläufig gültig. Zu
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