Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.

Die süßen Minischweine müssen weg bleiben. Ihre Haltung in einem
Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.
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In Deutschland können Väter nach der Geburt Elternzeit nehmen, aber
Am 27. Dezember entscheidet Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, ob er nach