BGH zur Verbreitung kinderpornografischer Inhalte: „Verbreiten“ in § 176c StGB ist weit auszulegen

Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.

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