Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.

Ein Asylantrag kann als unzulässig abgelehnt werden, wenn ein EU-Mitgliedstaat
Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.
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Nach tödlichen Schüssen auf den Ex-Boxer Nimani will der Staatsanwalt
In Deutschland gibt es erstmals seit 1988 einen Fall von