Patrick Hewer

informiert

BGH zur Verbreitung kinderpornografischer Inhalte: „Verbreiten“ in § 176c StGB ist weit auszulegen

Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.

Read More

Weitere Themen

Rechtfertigen die Gaza-Posts von Anwar El Ghazi eine fristlose Kündigung?

Weiterlesen »

Seit Jahren streiten sich der Rapper Anis Ferchichi, besser bekannt

Weiterlesen »

„Mord per Insulinspritze“ hatte die Frau gegoogelt, bevor sie versuchte,

Weiterlesen »