Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.

Wer ein Balkonkraftwerk besitzt, schafft es meist nicht, den gesamten

Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.

Wer ein Balkonkraftwerk besitzt, schafft es meist nicht, den gesamten

Das bayerische Bundeswehrgesetz hatte von Anfang an viele Kritiker –

<p>Die Verbraucherzentrale hat in den vergangenen Wochen mehrere Festivalangebote überprüft