Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.

AfD-Politiker Stephan Brandner hat eine Spiegel-Redakteurin mehrfach als „Faschistin“ bezeichnet.


