Unfallfahrzeuge sind am Markt weniger wert als unfallfreie Fahrzeuge. Deshalb kann der Geschädigte diesen Wertverlust ersetzt verlangen – auch wenn er das Fahrzeug behält. Eine hypothetische Umsatzsteuer darf er aber nicht aufschlagen.

„In dubio pro reo“: Die Ex-Spitzenfunktionäre von FIFA und UEFA,