Unfallfahrzeuge sind am Markt weniger wert als unfallfreie Fahrzeuge. Deshalb kann der Geschädigte diesen Wertverlust ersetzt verlangen – auch wenn er das Fahrzeug behält. Eine hypothetische Umsatzsteuer darf er aber nicht aufschlagen.
Der Cum-Ex-Akteur Hanno Berger ist erneut in letzter Instanz gescheitert.