Ein stehender Lastkraftwagen, ein parkendes Auto, ein überholender Wagen und Fragen rund um die Lückenrechtsprechung: In einer Leitsatzentscheidung schildert der BGH diesen Sachverhalt nicht gerade verständlich. LTO bringt Licht ins Dunkel.

Zusammen mit der Kirche im Hintergrund sieht es aus wie


