Banken und Sparkassen berechneten manchen Kunden über Jahre Zinsen für die Aufbewahrung von Geldeinlagen. Das ist bei Girokonten grundsätzlich zulässig, bei Spar- und Tagesgeldkonten jedoch nicht, so der BGH.

Dass der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz demnächst ausscheiden will,