BGH zum Verwahrentgelt von Banken: Negativzinsen auf Einlagen teils unzulässig

Banken und Sparkassen berechneten manchen Kunden über Jahre Zinsen für die Aufbewahrung von Geldeinlagen. Das ist bei Girokonten grundsätzlich zulässig, bei Spar- und Tagesgeldkonten jedoch nicht, so der BGH.

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