Ein verlorener Prozess bedeutet noch nicht, dass der Anwalt etwas verbockt hat. Der BGH stellt klar: Die Verjährungsfrist für den Anwaltsregress beginnt erst, wenn Mandanten erkennen konnten, dass der mögliche Fehler bei ihrem Anwalt lag.

Sein Wissen über das System hat ein Justizbeamter am Sozialgericht


