Ein Einbrecher räumt mehrere Gartenlauben leer und richtet sich in einer davon kurz ein. Der BGH bestätigt: Auch eine Laube kann strafrechtlich eine Wohnung sein – Kleingartenordnung und Winterpause ändern daran nichts.

Die süßen Minischweine müssen weg bleiben. Ihre Haltung in einem


