BGH zu Fluggastrechten: Fluggäste müssen sich nicht ewig mit Gutscheinen vertrösten lassen

Ein Gutschein für einen annullierten Flug geht noch – doch wird der damit gebuchte Flug dann ebenfalls annulliert, geht das nicht mehr. Fluggäste können dann Entschädigung in Geld verlangen, hat der BGH klargestellt.

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