Ein Gutschein für einen annullierten Flug geht noch – doch wird der damit gebuchte Flug dann ebenfalls annulliert, geht das nicht mehr. Fluggäste können dann Entschädigung in Geld verlangen, hat der BGH klargestellt.
<p>Eigenmächtige Preiserhöhungen, Festhalten in gekündigten Verträgen, unzureichende Informationen zum Widerrufsrecht: