Wer sich Wohneigentum kauft, findet im Nachhinein nicht selten größere Mängel, vor allem in Altbauten. Welchen Zustand dürfen Käufer redlicherweise erwarten? Der BGH hat klargestellt: Zum Wohnen muss sich eine Wohnimmobilie schon eignen.

Zurückweisungen an der Grenze waren rechtswidrig, so das VG Berlin.


