BGH zu Falschbeurkundung nach § 348 StGB: Datum der Erstzulassung ist keine rechtlich erhebliche Tatsache

Mitarbeiterinnen einer Zulassungsstelle sollen bei der Erteilung von Zulassungen tatsächlich nicht durchgeführte Erstzulassungen angegeben haben. Anstiftung zur Falschbeurkundung im Amt sei das aber nicht, so der BGH.

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