Aus vier Euro für ein Parkticket werden 587,50 Euro fürs Abschleppen – doch die bekommt eine Autofahrerin vom Parkplatzbetreiber nicht zurück, so der BGH. Beim anonymen Massengeschäft gingen die Besitzschutzansprüche des Betreibers vor.

Ende eines langen Streits: Mehr als ein Jahrzehnt dauerte die


