BGH zu Besitzschutzansprüchen: Wer zu lange parkt, darf sofort abgeschleppt werden

Aus vier Euro für ein Parkticket werden 587,50 Euro fürs Abschleppen – doch die bekommt eine Autofahrerin vom Parkplatzbetreiber nicht zurück, so der BGH. Beim anonymen Massengeschäft gingen die Besitzschutzansprüche des Betreibers vor.

Weiterlesen

Weitere Themen

Union und SPD wollen eine gelockerte Schuldenbremse und ein Sondervermögen

Weiterlesen »