Reicht der Notenschnitt nicht für ein Medizinstudium in Deutschland, versuchen es manche Abiturienten mit Hilfe von Vermittlungsfirmen im Ausland. Die arbeiten nach Maklerrecht, hat der BGH nun festgestellt – mit kostspieligen Konsequenzen.

<p>Eine repräsentative Studie im Auftrag des Projekts Lebensmittelklarheit der Verbraucherzentrale


