„Tank- und Wartungsklappen müssen sicher verriegelt sein“: Nach diesem Hinweis fuhr ein BMW-Fahrer in die Waschanlage. Danach war sein Auto zwar sauber, aber auch kaputt. Die Betreiberin der Waschanlage muss dafür nicht zahlen, so der BGH.

Wer in Deutschland pendeln muss, verbringt viele Stunden mit Warten.