BGH: Vermieter darf Mietkaution auch für einen verjährten Schaden einbehalten

Im Streit über einen Schaden in einer Mietwohnung hat der Bundesgerichtshof dem Vermieter recht gegeben. Dieser kann laut dem Urteil die Kaution auch für eigentlich bereits verjährte Schadensforderungen verrechnen.

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