Im Streit über einen Schaden in einer Mietwohnung hat der Bundesgerichtshof dem Vermieter recht gegeben. Dieser kann laut dem Urteil die Kaution auch für eigentlich bereits verjährte Schadensforderungen verrechnen.
Neugebaute Heizanlagen müssen zum Großteil mit erneuerbarer Energie betrieben werden.