In einer bayerischen Metzgerei fanden Kontrolleure überhöhte Listerienwerte. Sie warnten daraufhin vor sämtlichen Wurstwaren des Unternehmens, das sodann insolvent ging. Die Verantwortung liegt aber nicht bei den Kontrolleuren, so der BGH.

Jahrelang ein Bauwerk störungsfrei nutzen und dann wegen eines Mangels
