BGH sieht Mitwirkungspflicht von Metzgerei: Hat eine Behörde vor zu viel Wurst gewarnt?

In einer bayerischen Metzgerei fanden Kontrolleure überhöhte Listerienwerte. Sie warnten daraufhin vor sämtlichen Wurstwaren des Unternehmens, das sodann insolvent ging. Die Verantwortung liegt aber nicht bei den Kontrolleuren, so der BGH.

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