Etwa Richter und Dolmetscher müssen bei einem Strafverfahren anwesend sein, sonst liegt ein absoluter Revisionsgrund vor. Ob auch „anwesend“ ist, wer wegen Befangenheit eigentlich nicht am Prozess teilnehmen dürfte, entschied nun der BGH.
<p>Ab Mitte Januar 2025 sollen alle gesetzlich Krankenversicherten mit der