BGH sieht dauerhafte und erhebliche Entstellung: Ein „FUCK“-Tattoo im Gesicht

Aus Rache tätowierte ein Mann einem anderen den Schriftzug „Fuck“ ins Gesicht. Der BGH entschied: Das ist eine erhebliche und dauerhafte Entstellung und damit eine schwere Körperverletzung, selbst wenn man das Tattoo weglasern lassen könnte.

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