Zusammen mit der Kirche im Hintergrund sieht es aus wie ein Friedhof – nicht wie ein Ziergarten. Das findet eine Wohnungseigentümerin und klagt gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, die einen Gedenkstein aufstellen wollte.

Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte